1. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich freibleibend. Die Preise enthalten die Lieferung frei Haus im Rahmen unserer Lieferbedingungen (siehe 4.). Preisänderungen sind vorbehalten. Bitte beachten Sie die aktuellen Preise auf den jeweiligen Rechnungen.
2. Zahlung
Unsere Lieferungen sind zahlbar sofort nach Lieferung ohne Abzug. Abweichende Zahlungsziele bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung um bindend für die Vertragsparteien zu sein. Vorraussetzung für die Belieferung ist das vorherige Einverständnis des Käufers zum Bankeinzug der fälligen Rechnungen und das Vorliegen einer schriftlichen Bevollmächtigung hierzu. Bei Rückbelastung eines Bankeinzugs berechnen wir die Bankspesen und € 10,- Bearbeitungsgebühr (zzgl. MwSt).
3. Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert pro Bestellung beträgt € 150 netto. Unter diesem Wert können keine Aufträge ausgeführt werden. Nicht lieferbare Waren, Pfand und Transportmittel sind im jeweiligen Mindestauftragswert nicht enthalten.
4. Belieferung
Die Auslieferung innerhalb unseres Liefergebietes erfolgt mit eigenen Fahrzeugen der TAGWERK e.G., der BODAN GmbH und der Epos GmbH. Bei regelmäßiger Belieferung liefern wir ab € 300 Nettowarenwert innerhalb unseres Liefergebiets frei Haus. Bei geringerem Warenwert erheben wir einen Frachtkostenanteil von € 20. Für die Auslieferung außerhalb unseres Liefergebiets gelten abweichende Lieferbedingungen. Die Liefermöglichkeit behalten wir uns vor. Der Käufer hat durch die Vorhaltung geeigneter Räumlichkeiten sowie Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge unserer Logistikpartner einen reibungslosen Ablauf der Warenanlieferung zu gewährleisten. Für Schäden, die durch Diebstahl, Witterungseinflüsse wie Regen oder Frost wegen fehlender geeigneter Warenschleusen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
5. Reklamation
Sichtbare Mängel müssen sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt werden. Beanstandungen sind bei Frischware innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt mitzuteilen. Die Reklamationen müssen schriftlich unter Angabe des Kundennamens, des Lieferdatums, des Artikels und des Grundes der Beanstandung zu erfolgen. Retouren müssen mit dem zuständigen Kundenbetreuer abgesprochen werden; bei der zurückgegebenen Ware müssen die bei einer Reklamation notwendigen Angaben angebracht sein, ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Die Entgegennahme einer Beanstandung, bzw. Retoure führt nicht automatisch zu deren Anerkennung. Gutschriften auf einen Teil des Warenwerts oder vollständige Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Warenwerts erfolgt im Einzelfall erst nach Überprüfung des jeweiligen Sachverhalts.
6. Leergut
Die dem Käufer überlassenen Leihgegenstände bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum, bzw. das des Vorlieferanten. Diese sind nach Gebrauch vom Käufer unverzüglich in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, andernfalls sind wir berechtigt den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Es werden grundsätzlich nur Mehrwegtransportverpackungen und Transportmittel zurückgenommen, die auch von uns ausgeliefert worden sind. Pfandgebinde müssen entweder leer oder vollständig befüllt sein. Das zurückzugebende Leergut muss vom Kunden mit ausgefülltem Leergutrückgabeformular bereitgestellt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8. Nachsichtsklausel
Von uns stillschweigend – auch mehrfach – geübte Nachsicht gilt nicht als Änderung der jeweiligen Bedingungen.
9. Teilunwirksamkeit
Falls ein Teil dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ebersberg.
11. Geltung
Durch seine Auftragserteilung erkennt der Kunde die oben stehenden Geschäftsbedingungen an.